EU-Entgelt-transparenz-richtlinie: Ihre Umsetzungs-hilfe für faire Vergütung

Drei Mitarbeiter sitzen am Tisch und besprechen sich

Wir geben Ihnen klare Orientierung zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie und zeigen praxisnahe Schritte, damit Ihr unternehmen rechtzeitig vorbereitet ist.

Die Richtlinie trat am 6. Juni 2023 in Kraft. Die nationale Umsetzung muss bis Juni 2026 erfolgen. Laut Mercer-Report fühlen sich nur 28 % der deutschen Unternehmen auf die neuen Anforderungen vorbereitet.

Für Arbeitgeber bringt die Regelung konkrete Pflichten: Auskunftsrechte, Berichtspflichten, Gehaltsangaben im Recruiting, gemeinsame Entgeltbewertung ab 5 % Gap, Beweislastumkehr sowie Entschädigungen und Sanktionen.

Wir ordnen diese Informationen kompakt ein und zeigen, wie Sie Transparenz als Vorteil nutzen. Unser Fokus liegt auf schnellen, umsetzbaren Schritten für HR, Finance und Führung.

Nutzen: Reduziertes Risiko, stärkere Mitarbeiterbindung und eine faire Vergütungspraxis, die Ihr Arbeitgeberimage stärkt.

Schlüsselerkenntnisse

  • Die Richtlinie gilt seit 6. Juni 2023; Umsetzung in Deutschland bis Juni 2026.
  • Nur wenige Unternehmen sind aktuell vollständig vorbereitet.
  • Arbeitgeber müssen Auskunfts- und Berichtspflichten einführen.
  • Entgeltbewertung ab 5 % Gap schafft Handlungsbedarf.
  • Wir bieten praxisnahe Prioritäten für schnelle Compliance.

Warum Transparenz jetzt zählt: Business-Mehrwert und Risiken für Unternehmen

Transparenz bei Gehältern ist heute kein Nice-to-have mehr, sondern ein strategischer Erfolgsfaktor. Mercer meldet 2024: global sehen 32 % der Unternehmen sich vorbereitet, in Deutschland sind es nur 28 %.

Frau sitzt vor einem Laptop am Schreibtisch

Für Arbeitgeber bedeutet das: Wer früh reagiert, minimiert rechtliche Risiken und stärkt die Arbeitgebermarke.

Die EU-Richtlinie verschärft Durchsetzungsrechte durch Beweislastumkehr, Entschädigungen und Sanktionen. Verstöße können hohe Kosten und Reputationsschäden nach sich ziehen.

Konkrete Vorteile für Unternehmen

  • Bessere Bewerbungsqualität: Klare Gehaltsspannen ziehen passende Kandidaten an.
  • Höhere Retention: Transparente Bezahlung fördert Vertrauen und Loyalität.
  • Planbare Kosten: Einheitliche Gehaltsrahmen erleichtern Budget und Vergabepraxis.
  • Stärkung der Gleichstellung: Mehr Informationen verringern Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern.

Wir empfehlen Unternehmen, Transparenz als Chance zu sehen: Sie schafft Rechtssicherheit, verbessert die Unternehmenskultur und steigert die Teamstabilität.

EU-Entgelttrans-parenzrichtlinie im Überblick:

Ziele, Geltung und Zeithorizont bis Juni 2026

Mit dem Ziel gleicher Bezahlung schafft die EU ein verbindliches Rahmenwerk. Die Richtlinie (EU) 2023/970 trat am 6. Juni 2023 in Kraft und gibt Mitgliedstaaten bis zum 7. Juni 2026 Zeit zur Umsetzung.

Mann steht neben einer Infografik und einer Europaflagge

Vom Grundsatz zur praktischen Verbindlichkeit

Der Kern ist der Grundsatz „Gleiche gleichwertige Arbeit“. Dieser wird durch Auskunfts- und Reportingpflichten sowie Kontrollen praktisch durchsetzbar.

Ab wann was gilt

Die Umsetzungsfrist läuft bis juni 2026. Deutschland passt das bestehende Entgelttransparenzgesetz an und führt stufenweise Berichtspflichten ein.

Wen die Regelungen betreffen

Die Richtlinie gilt für alle Arbeitgeber im öffentlichen und privaten Sektor. Die Pflichten staffeln sich nach Beschäftigtenzahlen:

  • 250+ Beschäftigte: volle Berichtspflichten
  • 150–249: reduzierte Berichtspflichten
  • 100–149: erste Berichtspflichten

Wir empfehlen, jetzt Zeitpläne für die kommenden Jahre zu erstellen. So schaffen Sie rechtssichere Prozesse und reduzieren Umsetzungsrisiken.

Kernanforderungen der Richtlinie: Auskunftsrechte, Berichtspflichten und Durchsetzung

Klar definierte Pflichten schaffen die Grundlage für rechtssichere Abläufe im Personalbereich. Arbeitgeber müssen Bewerbenden vor dem Interview oder in der Anzeige ein Einstiegsentgelt oder eine Gehaltsspanne nennen.

Beschäftigte haben ein Recht auf Auskunft über ihr individuelles Entgelt und über durchschnittliche Entgelte nach Geschlecht bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Der jährliche Hinweis auf dieses Recht und eine Antwortfrist von zwei Monaten sind vorgesehen.

Berichtspflichten und Fristen

Berichtspflichten greifen gestaffelt nach Beschäftigtenzahl. Fristen: Unternehmen mit 250+ berichten jährlich, 150–249 alle drei Jahre bis 7.6.2027, 100–149 alle drei Jahre bis 7.6.2031.

5 %-Schwelle und gemeinsame Bewertung

Liegt ein nicht erklärbares Gap von 5 % vor, ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit Arbeitnehmervertretung verpflichtend. Vorgaben für geschlechtsneutrale Kriterien sind dabei schriftlich zu dokumentieren.

Durchsetzung und Sanktionen

Die Durchsetzung stärkt das Recht der Beschäftigten: Beweislast liegt beim Arbeitgeber. Sanktionen reichen bis zu Bußgeldern, Entschädigungen und Nachzahlungen; Sammelklagen sind möglich.

AspektPflicht für ArbeitgeberFrist/SchwelleKonsequenz
Gehaltsangabe in StellenEinstiegsentgelt oder Spanne nennenBei jeder AusschreibungBußgeld bei Verstoß
AuskunftsrechtIndividuelle & durchschnittliche InformationenAntwort binnen 2 MonateEntschädigung möglich
ReportingBerichte zum Gender Pay GapGestaffelte Fristen (100–250+)Behördliche Kontrolle
EntgeltbewertungGemeinsame Bewertung ab 5 % GapBei Feststellung des GapsKorrekturen & Nachzahlungen

How-to: Umsetzung der Entgelttransparenz in die Praxis – Ihr Fahrplan bis Juni 2026

Damit Sie bis Juni 2026 handlungsfähig sind, liefern wir einen klaren Umsetzungsfahrplan. Wir strukturieren die Arbeit in überschaubare Pakete mit klaren Meilensteinen.

Pay-Gap-Analyse

Führen Sie eine bereinigte und eine unbereinigte Analyse durch. Definieren Sie Datenquellen und bereinigen Sie Einflussgrößen wie Alter, Teilzeit oder Dienstalter.

Bildung von Vergleichsgruppen für gleichwertige Arbeit ist zentral. So erkennen Sie Pay-Gap und Gender-Pay-Gap belastbar.

Arbeitsplatzarchitektur und Jobbewertung

Erstellen Sie klare Rollenprofile und Bewertungslogiken. Ordnen Sie Tätigkeiten und Verantwortung zu, um konsistente Entgeltstrukturen und Gehaltsbänder zu schaffen.

Daten, Systeme, Prozesse

Richten Sie ein Reporting‑Set-up ein. Definieren Sie Fristen, Verantwortlichkeiten und Datenqualitätsstandards.

Nur so wird die Umsetzung auditfest und skalierbar für Ihr Unternehmen.

Governance und Compliance

Formulieren Sie Richtlinien, schulen Sie HR und Führungskräfte und etablieren Sie interne Kontrollen. Vorgaben müssen dokumentiert sein.

Maßnahmen ableiten

Leiten Sie Lohnanpassungen, objektive Beförderungskriterien und dauerhaftes Monitoring ab. So fördern Sie Entgeltgleichheit und eine rechtskonforme Praxis.

  • Analyse, Design, Systeme, Governance, Maßnahmen als Arbeitspakete.
  • Praxisnahe Templates, Checklisten und RACI für Tempo und Qualität.
  • Datenqualitätsstandards sichern valide Berichte über die nächsten Jahre.
MeilensteinVerantwortlichkeitFristErgebnis
Pay‑Gap‑Analyse (bereinigt/unbereinigt)HR & Data-TeamQ4 2025Grundlage für Maßnahmen
Jobbewertung & GehaltsbänderHR, FachbereicheQ1 2026Einheitliche Entgeltstrukturen
Reporting‑Set-up & FristenmanagementIT & Compliancebis 7.6.2026Auditfähige Berichte
Schulungen & GovernanceHR & LeitunglaufendVerankerte Vorgaben

Recruiting im Fokus: Gehaltsangaben in Stellenanzeigen und faire Verfahren

Kandidaten erwarten inzwischen klare Informationen zur Bezahlung schon in der Anzeige. Arbeitgeber müssen deshalb in Stellenanzeigen das Einstiegsentgelt oder eine Gehaltsspanne nennen.

Das wirkt direkt: Transparente Gehaltsangaben erhöhen die Bewerbungsqualität. Sie reduzieren unpassende Bewerbungen und sparen Zeit im Auswahlprozess.

Einstiegsentgelt oder Spanne transparent machen – Wirkung auf Bewerbungsqualität

Wir empfehlen klare Formulierungen, die an Ihr Vergütungsrahmenwerk gekoppelt sind. So verstehen Bewerber Erwartungen und mögliche Entwicklungspfade.

Was verboten ist: Frage nach früherem Gehalt und datenschutzkonformer Auskunft

Die Frage nach früherer Vergütung ist unzulässig. Bewerber:innen und Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf transparente Kriterien und eine rechtssichere Auskunft.

  • Wir zeigen, wie Sie Stellenanzeigen mit Spannen formulieren und mit den internen Entgelt-Bändern verknüpfen.
  • Transparente Angaben verbessern Passung und reduzieren spätere Enttäuschungen.
  • Gestalten Sie Auskunftsprozesse datenschutzkonform und dokumentiert.
  • Bieten Sie zulässige Alternativen zur Gehaltsfrage, z. B. zu Gehaltsvorstellungen oder Kompetenzleveln.
  • So stimmen Unternehmen Employer Branding, Recruiting und Vergütung überzeugend ab.

Die neue Richtlinie zur Entgelttransparenz macht diese Schritte zur Praxisanforderung. Wir liefern Vorlagen, damit Ihr Recruiting rechtssicher und attraktiv bleibt.

Deutscher Rechtsrahmen: Entgelttransparenz-
gesetz heute und Novelle morgen

Die Novelle zum Entgelttransparenzgesetz bringt klare Zeitfenster und neue Pflichten für HR und Compliance. Das bisherige Gesetz gilt seit 2017. Nun erweitert die Umsetzung der EU‑Richtlinie die nationalen Regelungen.

Stand der Umsetzung: Novellierung, Schwellen und Berichtspflichten

Geplant sind erweiterte Berichtspflichten bereits ab 100 Beschäftigten. Die Bundesregierung arbeitet über das BMFSFJ an der Novelle.

Die Koalition nennt eine Kommissionsfrist bis Ende 2025 und einen Gesetzesentwurf Anfang 2026. Unternehmen sollten jetzt Zeitpläne für Daten und Reporting anlegen.

Erweiterungen im Blick: Auskunft, Beweislast, Sanktionen und Betriebsrat

Auskunftsansprüche werden gestärkt und auf Bewerber ausgeweitet. Die Beweislast kehrt sich zuungunsten der Arbeitgeber um.

Bei einem nicht erklärbaren Gap über 5 % ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit dem Betriebs- oder Personalrat verpflichtend.

Sanktionen und mögliche Nachzahlungen erhöhen den Handlungsdruck. Wir empfehlen klare Verantwortlichkeiten, dokumentierte Abläufe und frühzeitige Einbindung der Betriebsparteien.

  • Was bleibt/ändert: Kernprinzipien bleiben bestehen; Schwellen und Pflichten steigen.
  • Praxis-Tipp: Melden, dokumentieren, Betriebsrat einbeziehen
  • Zeithorizont: Kommission Ende 2025, Gesetzesentwurf Anfang 2026 – handeln Sie jetzt.
AspektAktuellNeu geplant
Schwellen250+ BerichtspflichtBerichtspflicht ab 100
AuskunftBeschäftigteBeschäftigte + Bewerber
EntgeltbewertungvereinzeltPflicht ab 5 % Gap

Fazit

Der Handlungsbedarf ist konkret – und er bietet Chancen für jedes Unternehmen.

Bis zum 7. Juni 2026 müssen nationale Vorgaben stehen. Die Richtlinie verankert Equal Pay durch Transparenz- und Durchsetzungsinstrumente.

Frühzeitige Planung senkt Risiken und stärkt Recruiting, Kultur und Bindung. Arbeitgeber, die jetzt handeln, schaffen messbare Fortschritte beim Gender-Pay und beim Abbau von Pay-Gap.

Mit klaren Daten, gezielten Maßnahmen und transparenter Kommunikation verankern Sie gleiche, gleichwertige Bezahlung nachhaltig.

Wir begleiten Ihr Unternehmen lösungsorientiert. So verbinden Sie Compliance mit Wirkung: weniger Intransparenz, mehr Vertrauen und faireren Lohn für alle.

FAQ

Worum geht es bei der Richtlinie und warum ist sie wichtig für unser Unternehmen?

Die Richtlinie zielt darauf ab, Transparenz bei Entgelten zu erhöhen und geschlechtsbedingte Lohnunterschiede zu verringern. Für Ihr Unternehmen bedeutet das: geringeres Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen, besseres Employer Branding und höhere Mitarbeiterbindung. Wir empfehlen, frühzeitig Strukturen für transparente Entgeltentscheidungen zu schaffen.

Ab wann müssen Unternehmen die Vorgaben umsetzen?

Die EU-Vorgabe sieht einen Umsetzungszeitraum bis Juni 2026 vor. Nationale Regelungen können konkrete Fristen und Details festlegen. Unternehmen sollten jetzt planen, Prozesse anpassen und interne Zuständigkeiten definieren, damit sie rechtzeitig compliant sind.

Welche Arbeitgeber sind betroffen?

Die Richtlinie richtet sich an öffentliche und private Arbeitgeber. Einige Melde- und Berichtspflichten greifen gestaffelt nach Unternehmensgröße; ab 100 Beschäftigten gelten erweiterte Berichtspflichten zum Gender Pay Gap. Prüfen Sie Ihre Mitarbeiterzahl und bereiten Sie datenbasierte Analysen vor.

Was bedeutet „gleiche oder gleichwertige Arbeit“ in der Praxis?

Gleichwertige Arbeit bezeichnet unterschiedliche Tätigkeiten, die in Verantwortung, Qualifikation und Aufwand vergleichbar sind. Entscheidend sind transparente, geschlechtsneutrale Bewertungskriterien und eine dokumentierte Jobbewertung, um Entgeltunterschiede nachvollziehbar zu erklären oder zu korrigieren.

Welche Auskunftsrechte haben Beschäftigte und Bewerberinnen?

Beschäftigte erhalten ein Recht auf Informationen zu vergütungsrelevanten Kriterien und Vergleichsgruppen. Bewerbende sollen transparente Angaben zu Einstiegsgehältern oder Gehaltsspannen erhalten. Unternehmen müssen Auskunftsprozesse einrichten und datenschutzkonform handeln.

Wann greift die Berichtspflicht zum Gender-Pay-Gap?

Ab 100 Mitarbeitenden sind Unternehmen verpflichtet, Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern zu analysieren und zu berichten, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Hierzu gehören Anforderungen an Datentiefe, Vergleichsgruppen und gegebenenfalls Maßnahmenplanung.

Welche Sanktionen drohen bei Nicht-Umsetzung?

Nationale Umsetzungen können Bußgelder, Entschädigungsansprüche oder andere Sanktionen vorsehen. Zusätzlich erhöht fehlende Transparenz das Risiko von Klagen und Imageschäden. Wir raten zu proaktiver Anpassung der Prozesse, um Haftungsrisiken zu minimieren.

Wie führen wir eine valide Pay-Gap-Analyse durch?

Eine saubere Analyse unterscheidet bereinigte und unbereinigte Lohnunterschiede, nutzt passende Vergleichsgruppen und berücksichtigt Faktoren wie Tätigkeit, Qualifikation und Betriebszugehörigkeit. Datenqualität, klare Definitionen und statistische Methoden sind entscheidend für belastbare Ergebnisse.

Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen sind sinnvoll?

Ein Reporting-Setup mit definierten Fristen, Verantwortlichkeiten und standardisierten Kennzahlen ist zentral. Ergänzend sind Job-Bewertungssysteme, Gehaltsbänder, Dokumentationspflichten sowie Schulungen für Führungskräfte empfehlenswert, um Transparenz nachhaltig zu verankern.

Müssen Stellenanzeigen künftig Gehaltsangaben enthalten?

Die Richtlinie fördert Transparenz bei Einstiegsgehältern. Viele Unternehmen geben deshalb Gehaltsspannen an, um die Bewerbungsqualität zu erhöhen und Diskriminierung zu vermeiden. Prüfen Sie Ihre Recruiting-Prozesse und formulieren Sie klare, realistische Angaben.

Ist die Abfrage früherer Gehälter noch zulässig?

Fragen nach dem bisherigen Gehalt sind in vielen Kontexten problematisch und können zu verzerrten Einstiegsvergütungen beitragen. Stattdessen empfehlen wir, sich an markt- und positionsbezogenen Kriterien zu orientieren und datenschutzkonforme Auskünfte zu geben.

Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei der Umsetzung?

Der Betriebsrat hat Mitbestimmungs- und Informationsrechte, insbesondere bei Regelungen zur Arbeitsbewertung und Entgeltstrukturen. Eine frühzeitige Einbindung fördert Akzeptanz und sorgt für rechtssichere Umsetzungswege.

Wie können wir Lohnanpassungen und Maßnahmen priorisieren?

Basierend auf der Pay-Gap-Analyse priorisieren wir Maßnahmen nach Dringlichkeit, finanziellen Auswirkungen und rechtlicher Notwendigkeit. Kurzfristig können individuelle Anpassungen, transparente Beförderungskriterien und gezielte Entwicklungsschritte helfen.

Welche Anforderungen enthält die Novelle des Entgelttransparenz-gesetzes?

Die Novellierung erweitert voraussichtlich Auskunftsansprüche, verschärft die Beweislast des Arbeitgebers und sieht strengere Berichtspflichten vor. Unternehmen sollten die Gesetzeslage beobachten und interne Prozesse entsprechend anpassen.

Wie messen und kontrollieren wir die Wirksamkeit der Maßnahmen?

Legen Sie KPIs wie bereinigten Gender-Pay-Gap, Anteil fair bepreister Positionen und Entwicklung bei Beförderungen fest. Regelmäßiges Monitoring, interne Audits und Reporting an die Geschäftsführung sichern die Nachhaltigkeit der Maßnahmen.

Wie unterstützt eine externe Beratung bei der Umsetzung?

Externe Experten bringen methodische Erfahrung in Datenanalyse, Jobbewertung und Compliance mit. Wir empfehlen, Unterstützung bei der Einrichtung von Reporting-Strukturen, Schulungen und der Ableitung konkreter Maßnahmen zu nutzen, um Zeit zu sparen und rechtssicher zu handeln.

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